Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über Gleichen Lohn für Gleiche Arbeit
Der VBE fordert schon seit langem gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Der Personalmangel in den Schulen ist das Ergebnis jahrelanger verfehlter Sparpolitik und fehlerhafter Personalplanung seitens der jeweiligen Landesregierungen. Das spiegelt die Lehrerbedarfsprognose aus dem vergangenen Jahr sehr deutlich wieder. Eine solche Prognose ist jedoch wirkungslos, wenn keine Konsequenzen folgen.
Trotz veränderter Lehrerausbildung, gleichlangem universitären Studium, gleichlangem Referendariat, trotz der Tatsache, dass alle Lehrkräfte unabhängig von Schulstufe und Schulform heute Schlüsselqualifikationen vermitteln, Kinder mit und ohne Handicap unterrichten, Kinder mit Migrationshintergrund integrieren und mit Heterogenität umgehen, ist die Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern in NRW immer noch ungleich.
Es ist richtig und notwendig, dass der vorliegende Gesetzentwurf die „alt“ ausgebildeten Lehrkräfte berücksichtigt. Die enorme Ausweitung ihrer Tätigkeitsfelder und ihre durch langjährige Praxiserfahrung erworbenen Kompetenzen dürfen nicht länger ignoriert werden.
Durch die ungleiche Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern verstößt das Land NRW gegen die eigene Verfassung. Schon im Jahr 2011 hat der Verfassungsrechtler Prof. Christoph Gusy in seinem Gutachten festgestellt, dass sich der Artikel 24 Abs. 2 S. 2 in der Verfassung von NRW auf Personen bezieht, die einer gleichwertigen Tätigkeit nachgehen. Dies trifft auf alle Lehrkräfte in NRW zu.
Durch die sehr unterschiedlichen Perspektiven auf die Frage nach gleicher Bezahlung und der damit einhergehenden Wertschätzung – nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der einzelnen Parteien unseres Landes - besteht zwar parteipolitischer Diskussionsbedarf. Das bestätigt auch unsere aktuelle Anfrage an die Landtagsabgeordneten zur VBE-Aktion „Stau auf der A13“. Trotzdem müsste die Umsetzung der eigenen Verfassungsvorgaben für alle Parteien und für jeden einzelnen Landtagsabgeordneten eine Selbstverständlichkeit sein.
Wer zu wenig Personal ausbildet und dann auch noch gleichwertige Arbeit weiterhin ungleich bezahlt, kann das Problem des Personalmangels nicht lösen. Er setzt vielmehr die Funktionalität des gesamten Bildungssystems aufs Spiel.
Der VBE unterstützt den Gesetzesentwurf und appelliert an alle Abgeordneten, den wirtschaftlichen Wert der Bildung nicht länger zu unterschätzen und nicht den Fehler zu machen, zwar von Wertschätzung zu sprechen, aber gleichwertige Arbeit ungleich zu entlohnen. Dieser Widerspruch frustriert und spiegelt die Geringschätzung für die Bildungsarbeit wieder.
25.01.19
Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE NRW
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